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   OLG Hamburg, 30.07.1990 - 2 Wx 66/90   

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OLG Hamburg, 30.07.1990 - 2 Wx 66/90 (https://dejure.org/1990,8056)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 30.07.1990 - 2 Wx 66/90 (https://dejure.org/1990,8056)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 30. Juli 1990 - 2 Wx 66/90 (https://dejure.org/1990,8056)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1992, 57
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • BayObLG, 05.05.1998 - 3Z BR 103/98

    Beachtung der Verhältnismäßigkeit bezüglich des Grundrechts der persönlichen

    Dies erfordert, daß mit einer Beeinträchtigung der Rechtsgüter zum einen mit hoher Wahrscheinlichkeit (vgl. OLG Celle NJW 1963, 2377/2378; R & P 1984, 101; OLG Hamm NJW 1959, 822 [LS]; 1960, 1392; Saarländ. OLG BtPrax 1997, 202 ; Saage/Göppinger Kapitel 4.6 Rn. 235) und zum anderen jederzeit zu rechnen sein muß (vgl. OLG Celle NJW 1963, 2377/2378; OLG Hamburg NJW-RR 1992, 57; OLG Hamm NJW 1959, 822 [LS]; 1960, 1392; Saage/Göppinger Kapitel 4.6 Rn.232, 235).

    Erforderlich ist eine Unterbringungsanordnung u.a. dann nicht, wenn sich der Betroffene bereits freiwillig in geschlossener Unterbringung befindet und seine Einverständniserklärung ernsthaft und verläßlich ist (vgl. OLG Hamburg NJW-RR 1992, 57/58; LG Oldenburg NJW 1987, 1953; Zimmermann Bayerisches Unterbringungsgesetz Art. 1 Rn. 19).

  • OLG München, 10.08.2007 - 33 Wx 154/07

    Unterbringung einer Alkoholabhängigen bei Krankheitsuneinsichtigkeit und

    Allerdings setzt das voraus, dass der Betroffene sich ernsthaft und verlässlich mit der Unterbringung einverstanden erklärt (BayObLG aaO; OLG Hamburg NJW-RR 1992, 57/58; LG Oldenburg NJW 1987, 1953; Marschner/Volckart aaO; Zimmermann Bayerisches Unterbringungsgesetz Art. 1 Rn. 19).
  • AG Brandenburg, 07.12.2016 - 97 XIV 216/16

    Zum Verhältnis öffentlich-rechtlichen und zivilrechtlichen Unterbringung und zur

    Der Grad der Gefahr ist insoweit in Relation zum möglichen Schaden ohne Vornahme der freiheitsentziehenden Maßnahme zu bemessen ( BGH , Beschluss vom 18.05.2011, Az.: XII ZB 47/11, u. a. in: FamRZ 2011, Seiten 1141 ff.; OLG Hamburg , NJW-RR 1992, Seiten 57 f. ).
  • LG Kassel, 25.08.2017 - 3 T 399/17

    Bei der nach § 17 Abs. 1 S. 2 Hessisches PsychKHG herbeizuführenden gerichtlichen

    Statthaft ist eine Unterbringungsanordnung infolgedessen etwa dann nicht, wenn sich der Betroffene bereits freiwillig einer stationären Behandlung unterzieht und seine Einverständniserklärung ernsthaft und verlässlich ist (vgl. OLG Hamburg NJW-RR 1992, 57 (58)).
  • OLG München, 19.05.2005 - 33 Wx 78/05

    Aufhebung der Genehmigung geschlossener Unterbringung bei verlässlicher Erklärung

    Allerdings setzt das voraus, dass der Betroffene sich ernsthaft und verlässlich mit der Unterbringung einverstanden erklärt (BayObLG a.a.O.; OLG Hamburg NJW-RR 1992, 57/58; LG Oldenburg NJW 1987, 1953; Marschner/Volckart a.a.O.; Zimmermann Bayerisches Unterbringungsgesetz Art. 1 Rn. 19).
  • BayObLG, 08.09.2004 - 3Z BR 149/04

    Vorläufige Unterbringung bei krankheitsbedingter Tätlichkeit gegenüber

    bb) Befindet sich eine psychisch kranke Person bereits freiwillig in geschlossener Unterbringung, darf sie nur dann untergebracht werden, wenn sie den Unterbringungsort ernsthaft verlassen will und sie deswegen eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung im Sinne des Art. 1 Abs. 1 UnterbrG darstellt (vgl. OLG Hamburg NJW-RR 1992, 57; Marschner/Volckart B Rn. 106).
  • AG Elmshorn, 26.11.2012 - 71 XIV 4834

    Unterbringung eines psychisch Kranken in Schleswig-Holstein: Vorliegen einer

    Denn das Unterbringungsrecht dient nicht der Erzwingung der nicht vorhandenen Krankheitseinsicht oder Behandlungsbereitschaft (so auch OLG Hamburg, Beschluss vom 30.07.1990, 2 Wx 66/90 zu der allerdings deutlich pointierter formulierenden Regelung des § 10 Abs. 1 S. 3 PsychKG HH a.F., dies entspricht § 9 Abs. 1 S. 2 PsychKG HH in der geltenden Fassung; Marschner a.a.O. Rnr. 139).
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